Winterzeit - Kaminzeit
Höherer Wirkungsgrad, weniger Staub
Am 2. Juli 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) . Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe haben in Zukunft strengere Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten zu erfüllen. Außerdem werden Mindestwirkungsgrade verlangt. Kontrollmessungen beim Betreiber der Feuerstätte sind allerdings (noch) nicht vorgesehen. Die Anforderungen gelten sowohl für neue (hier ist eine Typprüfung vorgesehen) als auch für ältere Anlagen, allerdings mit zahlreiche Ausnahmen. Die Einführung der Anforderungen erfolgt ab Inkrafttreten der Verordnung in Stufen mit längeren Übergangsfristen ab 2014. Generell befreit von der Einhaltung von Grenzwerten sind Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt (z.B. Kachelöfen).
Weiterführende Informationen im AGIMUS Newsletter Dezember 2009
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