Explosionsschutzdokument
Gemäß § 6 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Anforderungen an das Explosionsschutzdokument
Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche entsprechend Anhang 3 BetrSichV in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.
Unser Dienstleistung
Für Ihre Anlagen das passende Explosionsschutzkonzept erarbeiten (einschl. der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen)
Gefährdungsbeurteilung mit Zoneneinteilung durchführen
Erforderliche Daten zur Bewertung der Explosions- und Zündgefahren ermitteln
Vorhandene elektrische und nichtelektrische Geräte sowie Schutzsysteme bewerten
Bei der Auswahl von geeigneten Geräten beraten
Die notwendige Dokumentation unter Einbindung und Nutzung bereits vorhandener Unterlagen erstellen
Unterweisung der Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Verhalten
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
Telefon: 0531 25676-0
E-Mail: info@agimus.de
