DGUV Vorschrift 2

Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Aus der bisherigen BGV A2 wurde am 1. Januar 2011 die neue DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Schwerpunkt der Revision ist die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.

Die Gesamtbetreuung setzt sich dann zusammen aus

  • der Grundbetreuung und
  • der betriebsspezifischen Betreuung.

Die Bausteine dieser Regelbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 stellen den Zusammenhang und die jeweiligen Anforderungen graphisch dar.


Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu den Änderungen durch die neue DGUV Vorschrift 2. Gerne unterstützen wir Sie bei der Berechnung der Einsatzzeit für Ihr Unternehmen und erstellen Ihnen ein Angebot für die Übernahme der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe
» Management
» Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben

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