Explosionsschutzdokument

Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

Anforderungen an das Explosionsschutzdokument

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
  • welche Bereiche entsprechend Anhang 3 BetrSichV in Zonen eingeteilt wurden und
  • für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.

Unsere Dienstleistung

  • Für Ihre Anlagen das passende Explosionsschutzkonzept erarbeiten (einschl. der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen)
  • Gefährdungsbeurteilung mit Zoneneinteilung durchführen
  • Erforderliche Daten zur Bewertung der Explosions- und Zündgefahren ermitteln
  • Vorhandene elektrische und nichtelektrische Geräte sowie Schutzsysteme bewerten
  • Bei der Auswahl von geeigneten Geräten beraten
  • Die notwendige Dokumentation unter Einbindung und Nutzung bereits vorhandener Unterlagen erstellen
  • Unterweisung der Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Verhalten

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