Gemäß § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner unternehmerischen Pflichten sicherzustellen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt und auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Anforderungen an das Explosionsschutzdokument
Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen,
- welche Bereiche entsprechend Anhang 3 BetrSichV in Zonen eingeteilt wurden und
- für welche Bereiche die Mindestvorschriften gemäß Anhang 4 BetrSichV gelten.