Seit 1996 besteht gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die gesetzliche Pflicht, eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Für die Erstellung einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Wurde am Anfang die Durchführung und Dokumentation häufig als lästige Pflicht mit hohem bürokratischem Aufwand und geringem Nutzen angesehen, so hat sich das Bild zwischenzeitlich gewandelt. Heute werden in vielen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt um folgende Ziele zu erreichen:
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Gefährdungen und Belastungen, denen Ihre Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Darüber hinaus werden bereits bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und, sofern erforderlich, angepasst. Dazu gehören insbesondere:
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
Seminare
» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe