Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung

Aus den Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze als Anhang zur Arbeitsstättenverordnung

Bildschirmarbeit ist Schwerstarbeit, vor allem für die Augen. Doch auch das Herzkreislaufsystem und der Bewegungsapparat werden stark gefordert. Dies zeigt sich immer wieder an der hohen Rate an Fehltagen durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Rückenschmerzen - die Volkskrankheit Nr. 1 in Deutschland. Auch wird bei der Arbeit am Computer die Muskulatur in den Handgelenken extrem belastet, teilweise mit bis zu 80.000 Anschlägen pro Tag.

Gefährdungsbeurteilung

Daher kommt der Gestaltung des Arbeitsplatzes eine hohe Bedeutung zu. Dies beinhaltet nicht nur die Verwendung des richtigen Mobiliars und die passende Beleuchtung. Auch der Geräuschfaktor darf nicht unterschätzt werden! Ist der Lärmpegel zu hoch, kann das ebenfalls zu Kopfschmerzen und Verspannungen führen.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit überprüfen nicht nur vorhandene Bildschirmarbeitsplätze hinsichtlich deren ergonomischen Gestaltung, sondern beraten Sie auch gerne bei der Neuplanung und Umgestaltung ganzer Büroraumkomplexe.

Weiterführende Informationen:

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