Die europäische Maschinenrichtlinie (98/37/EG bzw. 2006/42/EG) enthält Anforderungen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile erfüllen müssen, damit sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt und betrieben werden dürfen.
Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden EU-Richtlinien genügt, die auf sein Produkt zutreffen.
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