Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben enthalten vielfältige Aufgaben für den Arbeitgeber. Alle verfolgen sie das Ziel, Arbeit sicherer zu machen. Zur Unterstützung sieht das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Deren Aufgabe ist es unter anderem, Sie in allen sicherheitstechnischen Fragen zu beraten und im Rahmen von Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen Sicherheitsmängel zu ermitteln.
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