Sicherheitstechnische Regelbetreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben enthalten vielfältige Aufgaben für den Arbeitgeber. Alle verfolgen sie das Ziel, Arbeit sicherer zu machen. Zur Unterstützung sieht das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Deren Aufgabe ist es unter anderem, Sie in allen sicherheitstechnischen Fragen zu beraten und im Rahmen von Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen Sicherheitsmängel zu ermitteln.

Unsere Dienstleistung

  • Aufbau einer praxisbezogenen auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Arbeitssicherheitsorganisation
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Gefährdungbeurteilungen durchführen
  • Unfallursachen analysieren und Präventionsmaßnahmen ableiten
  • Sicherheitsbegehungen organisieren und durchführen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung technischer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen
  • Erstellung und Pflege der erforderlichen betrieblichen Sicherheitsunterlagen
  • Schulung und Training der Beschäftigten zu Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe
» Fachkraft für Arbeitssicherheit
» DGUV Vorschrift 2
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