Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen.
An den Abfallbeauftragten und dessen Aufgaben und Pflichten werden hohe Anforderungen gestellt. So ist jährlich ein Bericht über getroffene oder geplante Maßnahmen in der betrieblichen Abfallwirtschaft zu erstellen. Alle Entsorgungspfade sind zu überwachen und die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Die Belegschaft ist regelmäßig über den aktuellen Stand der Abfallsituation zu informieren.
Unabdingbar für den Abfallbeauftragten ist eine umfassende und aktuelle Informationsbeschaffung über die von verschiedenen Abfallentsorgern angebotenen Entsorgungstechniken und -verfahren.
Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir Ihnen Rechtssicherheit und fachkundige Unterstützung durch Stellung eines qualifizierten Abfallbeauftragten anbieten und folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
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