Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen.
Die Übernahme der in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben erfordern Kenntnisse über die Anlage und die Anlagenkomponenten, die Verfahren, die Emissionen sowie die rechtlichen Vorgaben.
Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:
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