Immissionsschutzbeauftragter

Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen.

Die Übernahme der in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben erfordern Kenntnisse über die Anlage und die Anlagenkomponenten, die Verfahren, die Emissionen sowie die rechtlichen Vorgaben.

Durch unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:

Unsere Dienstleistung

  • Beratung zu umweltfreundlichen Verfahren und Entwicklungen
  • Begutachtung der bestehenden Verfahren auf Umweltfreundlichkeit
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
  • Messumfang abstimmen und veranlassen, inkl. Angebotseinholung
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte

Ihre Vorteile

  • keine Bindung eigener Ressourcen sondern Konzentration auf das Kerngeschäft
  • Bestimmungsgemäßer Betrieb
  • Ausbau der Qualifikation Ihrer Mitarbeiter
  • Jahresbericht

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


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