Durch das im April 2015 geänderte Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wird die Durchführung eines Energieaudits für alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, Pflicht.
Durch das novellierte EDL-G werden alle großen Unternehmen verpflichtet, bis spätestens zum 04.12.2015 und danach alle 4 Jahre eine Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Laut Gesetzentwurf muss das Energieaudit mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs erfassen.
Von dieser Pflicht befreit sind nur große Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben.
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