Ein Energiemanagementsystem nach der Norm DIN EN ISO 50001 dient dazu ein Unternehmen in die Lage zu versetzen, Energieverbräuche und Energieflüsse im Unternehmen systematisch zu erfassen, zu dokumentieren und langfristig zu reduzieren. Außerdem dient es dazu rechtliche Verpflichtungen in den Betrieben einzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.
Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich dabei um ein kleines bzw. mittelständiges Unternehmen oder einen internationalen Großkonzern handelt. Einsparpotentiale lassen sich nahezu überall finden und im Rahmen eines Energiemanagementsystems umsetzen.
Nein, eine grundsätzliche Pflicht gibt es noch nicht. Aber bei gewünschter Rückerstattung des Spitzensteuerausgleichs nach §10 StromStG und §55 EnergieStG müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes seit 2013 ein sogenanntes Alternatives System (für KMU) bzw. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (Nicht-KMU) nachweisen. Für die Befreiung bzw. Begrenzung von der EEG-Umlage ist dies ebenfalls erforderlich.
Mit der Einführung des Energiedienstleitungsgesetzes (EDL-G) in 2015 sind alle Nicht-KMU verpflichtet (sofern kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS vorliegt) aller vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
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