Umweltmanagementbeauftragter

Bezeichnung

Umweltmanagementbeauftragter (UMB)

Rechtsgrundlage

Wenn ein Umweltmanagementsystem im Unternehmen eingeführt wurde und aufrecht erhalten wird, dann muss ein Umweltmanagementbeauftragter gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. gemäß EMAS III bestellt werden.

Aufgaben

Der Aufgabenbereich und die Verantwortlichkeit sind innerbetrieblich festzulegen und können insbesondere sein:

  • Implementierung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems
  • Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften
  • Berichterstattung und Verbesserungsvorschläge an die oberste Leitung
  • Schulung und Information der Mitarbeiter
  • regelmäßige interne Audits

Betriebliche Stellung

Der UMB sollte eine reine fachkompetente beratende Stellung ohne Weisungsbefugnis innehaben und organisatorisch möglichst unmittelbar unter der Geschäftsleitung angeordnet sein.

Verantwortlichkeit

Bei reiner fachkompetenten beratenden Stellung haftet er strafrechtlich und ggf. zivilrechtlich allenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (sog. "verantwortliche" Beratung).

Fortbildungsrhythmus

Es existieren keine expliziten Regelungen zur Fortbildung des Umweltmanagementbeauftragten.

Zu empfehlen ist eine interne Festlegung, z. B. alle 3 Jahre Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsseminaren sowie die Nutzung von Fachliteratur und Gespräche mit Fachleuten.

 

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