Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
Wenn ein Umweltmanagementsystem im Unternehmen eingeführt wurde und aufrecht erhalten wird, dann muss ein Umweltmanagementbeauftragter gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. gemäß EMAS III bestellt werden.
Der Aufgabenbereich und die Verantwortlichkeit sind innerbetrieblich festzulegen und können insbesondere sein:
Der UMB sollte eine reine fachkompetente beratende Stellung ohne Weisungsbefugnis innehaben und organisatorisch möglichst unmittelbar unter der Geschäftsleitung angeordnet sein.
Bei reiner fachkompetenten beratenden Stellung haftet er strafrechtlich und ggf. zivilrechtlich allenfalls bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (sog. "verantwortliche" Beratung).
Es existieren keine expliziten Regelungen zur Fortbildung des Umweltmanagementbeauftragten.
Zu empfehlen ist eine interne Festlegung, z. B. alle 3 Jahre Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsseminaren sowie die Nutzung von Fachliteratur und Gespräche mit Fachleuten.