Unternehmerische Tätigkeiten haben neben der offensichtlich wirtschaftlichen auch stets eine ökologische und soziale Dimension. Unternehmen, Konzerne auch KMU‘S müssen sich immer mehr dem Prozesskomplex Nachhaltigkeit stellen. Holistische Standards, gesetzliche Vorgaben und ständig steigende Anforderungen an das unternehmenseigene Berichtswesen bilden eine marktübergreifende Ausgangsbasis. Besondere Anforderungen ergeben sich aus dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wirtschaftens (EU-Taxonomie) und dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettengesetz).
Seit dem Geschäftsjahr 2017 müssen börsenfinanzierte Unternehmen bestimmter Größe Angaben nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Information veröffentlichen (CSR-Richtlinie 2014/95/EU sowie CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG)). Unternehmen, für die die CSR-Berichtspflicht besteht, benötigen entsprechende Informationen entlang ihrer Wertschöpfungskette von ihren Lieferanten, so dass sich auch von der Berichtspflicht ausgenommene Unternehmen dem Wunsch nach Transparenz zunehmend weniger verschließen können.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind zu den Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen als auch zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung jeweils Angaben zu machen, wenn sie für das Verständnis der Nebenwirkungen/Nachhaltigkeitsleistung relevant sind. Die Berichtspflicht folgt dem Wesentlichkeitsansatz:
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