Unterstützung zur Erlangung einer Beförderungsgenehmigung/Erlaubnis

Wenn Sie bestimmte Abfälle gewerblich einsammeln und transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV).

Unsere Dienstleistung

  • Prüfung, ob Sie eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeiten benötigen, unter Berücksichtigung möglicher Befreiungen,
  • Festlegung des Umfangs der Erlaubnis z. B. Festlegung der zu transportierenden Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und Einsammlungsgebiete,
  • Auflistung der von Ihnen einzureichenden Dokumente (z. B. Teilnahmebescheinigung über einen anerkannten Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde zur Leitung eines Transportbetriebes),
  • Beratung, welche Nachweisdokumente im Rahmen des Transport gemäß der Nachweisverordnung erforderlich werden - auch unter Berücksichtigung der elektronischen Nachweisführung,
  • Prüfung, ob weitere Genehmigungen erforderlich werden, z. B. eine Genehmigung für die Zwischenlagerung der Abfälle auf Ihrem Betriebsgelände gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder eine Erlaubnis gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Abfall
» Mehrfachbeauftragte

AGIMUS - In 3 Minuten

Lassen Sie in diesem Trailer die Leistungen und Nutzen, sowie Meilensteine der AGIMUS-Chronik an sich vorüberziehen. Film ansehen

Seminare

Wir bieten eine breite Palette an Fortbildungen und Seminaren. In unseren Räumen, online und bei Ihnen. Zur Seminarübersicht

Buchempfehlung

„Was jede Führungskraft über Green Economy und nachhaltige Entwicklung wissen sollte.“ von Dr. Ralf Utermöhlen. Mehr zum Buch

Grünes Relief einer Landschaft