Wenn Sie bestimmte Abfälle gewerblich einsammeln und transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV).
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