Nach § 15 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage der zuständigen Behörde mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich anzuzeigen. AGIMUS kann für Sie die erforderlichen Anzeigeunterlagen erstellen.
Sofern Ihre Anlage erstmalig aufgrund von gesetzlichen Änderungen genehmigungsbedürftig wird, beraten wir Sie hinsichtlich des genehmigungsbedürftigen Anlagenumfanges und erstellen für Sie die Anzeigeunterlagen nach § 67 BImSchG.
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