Sie suchen Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für die Erlangung einer Genehmigung gemäß § 4 oder einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)?
Die AGIMUS GmbH verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für unterschiedliche Branchen.
Wenn Sie eine neue Anlage in Betrieb nehmen möchten oder eine Anlage wesentlich ändern wollen, sollte mit der Antragstellung frühzeitig begonnen werden. Die Behörden haben nach Eingang der vollständigen Unterlagen je nach Verfahren drei bzw. sieben Monate Zeit zur Entscheidung. Aus unserer Erfahrung muss mit ca. drei Monaten gerechnet werden, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Je nach Umfang des Antrages und beizufügender Gutachten kann sich die Zeitspanne verlängern bzw. verkürzen.
Ansprechpartner
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Telefon: 0531 25676-0
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