Genehmigungsanträge gemäß §§ 4,16 BImSchG

Sie suchen Unterstützung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für die Erlangung einer Genehmigung gemäß § 4 oder einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV)?

Die AGIMUS GmbH verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen für unterschiedliche Branchen.

Unsere Dienstleistung

  • Begutachtung der ggf. vorhandenen Genehmigungen und des Standortes für die geplante Anlage
  • Ermittlung der Verfahrensart (vereinfacht/förmlich)
  • Durchführung einer Antragskonferenz mit den Behördenvertretern (Staatliche Gewerbeaufsichtsämter sowie weitere Fachbehörden) zur Abstimmung des Antragsumfangs und erforderlicher beizubringender Gutachten etc.
  • Erstellung der Antragsunterlagen gemäß der 9. BImSchV, Zusammenstellung der Unterlagen und Plausibilitätskontrolle sowie der Vervielfältigung der einzureichenden Antragsunterlagen
  • Prüfung des Genehmigungsbescheides zusammen mit dem Auftraggeber und der Beratung sofern erforderlich hinsichtlich eines Widerspruchverfahrens
  • allgemeines Projektmanagement
  • ggf. Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Wenn Sie eine neue Anlage in Betrieb nehmen möchten oder eine Anlage wesentlich ändern wollen, sollte mit der Antragstellung frühzeitig begonnen werden. Die Behörden haben nach Eingang der vollständigen Unterlagen je nach Verfahren drei bzw. sieben Monate Zeit zur Entscheidung. Aus unserer Erfahrung muss mit ca. drei Monaten gerechnet werden, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Je nach Umfang des Antrages und beizufügender Gutachten kann sich die Zeitspanne verlängern bzw. verkürzen.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Immissionsschutz

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