Lösemittelbilanz

Obwohl die Lösemittelverordnung (31. BImSchV) bereits aus dem Jahr 2001 stammt, gibt es noch genügend Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung bzw. Umsetzung der Anforderungen. Die häufigsten Probleme in der betrieblichen Praxis treten bei den Anlagenbetreibern auf, die mittels der jährlich zu erstellenden Lösemittelbilanzen die Einhaltung der im Reduzierungsplan ausgewiesenen Minderungen nachweisen bzw. die mit der Lösemittebilanz die Unterschreitung des Schwellenwertes belegen müssen.

Nicht selten führt die EDV-Abfrage zum Lösemittelverbrauch zu einem anderen Ergebnis als die handschriftlich zusammengefassten Verbrauchsmengen in der Anwendungsabteilung.

Weitere Schwierigkeiten bereitet häufig die genaue Zuordnung der Lösemittelverbräuche zu den verschiedenen Tätigkeiten und Anlagen. Der Anhang I der 31. BImSchV kennt 19 verschiedene Anlagenarten. Nicht selten betreibt ein Unternehmen verschiedene Anlagen, die zwar fertigungstechnisch und räumlich in engem Zusammenhang stehen, aber aus Sicht der 31. BImSchV getrennt zu betrachten sind. Dies ist zuweilen sogar von Vorteil. Wenn beispielsweise der Gesamtlösemittelverbrauch des Unternehmens mehr als 15 Tonnen pro Jahr beträgt und damit der Schwellenwert für eine bestimmte Anlagenart überschritten wird. Wohingegen eine Unterteilung in die verschiedenen Anlagenarten eine Unterschreitung der jeweiligen Schwellenwerte zur Folge hat.

Um diese Unsicherheiten auszuräumen und den Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist eine strukturierte und nachvollziehbare Vorgehensweise unerlässlich.

Prozessabgrenzung (Anlagenabgrenzung)

Im ersten Schritt sollten die Prozesse klar gegeneinander abgegrenzt werden. Dies kann z. B. mit Hilfe von Fließbildern erfolgen. Bei der Prozessabgrenzung sollten bei Unsicherheiten die im Anhang II genannten Tätigkeiten mit herangezogen werden. Am Ende dieser Betrachtung sind die Bilanzräume klar definiert.

Bestimmung der Input- und Outputströme (qualitativ)

Sind die Prozesse klar gegeneinander abgegrenzt, können die zugehörigen Input- und Outputströme qualitativ definiert werden. Hierzu können u. U. bereits vorhandene Hilfsmittel, wie das Gefahrstoffkataster oder Stoffkataster herangezogen werden. Sollten ein und dieselben Stoffe in mehreren Prozessen eingesetzt werden (z. B. Verdünnung), muss geklärt werden, wie eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann (z. B. spezielle Identifikationsnummern).

Erstellung der Lösemittelbilanz für die Prozesse

Mit der geleisteten Vorarbeit steht zuletzt die Erstellung der Lösemittelbilanz an. D. h., die tatsächlichen Verbräuche müssen ermittelt werden. Hier gibt es verschiedene Wege, die zum Ziel führen: von handschriftlichen Aufzeichnungen bis zur EDV-Abfrage. Die Zuverlässigkeit der Daten muss hinterfragt werden. Die Möglichkeit der Gegenprobe für einen ermittelten Wert wäre wünschenswert.

Praktische Tipps und Hilfsmittel

Um den Aufwand langfristig zu minimieren, die Aussagefähigkeit zu optimieren und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, sollte bei der Erstellung der Lösemittelbilanz ein solides Grundkonzept erstellt werden. Dies geschieht am sinnvollsten mit Hilfe von gängigen Tabellenkalkulationsprogrammen, die über entsprechende Verknüpfungen und Aktualisierungsmöglichkeiten verfügen. Zwar ist anfänglich ein etwas höherer Aufwand erforderlich, der sich jedoch im Laufe der Zeit bezahlt macht.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Qualität der Lösemittelbilanz auch mit der Qualität der vorhandenen EG-Sicherheitsdatenblätter einhergeht.

Die AGIMUS GmbH hat bereits vielfältige Erfahrungen bei der Erstellung von Lösemittelbilanzen und steht Ihnen zu diesem Thema mit effizienten Lösungen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


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