Umweltgutachter- und Sachverständigentätigkeiten

Die AGIMUS GmbH ist seit dem 27. September 1995 zugelassene Umweltgutachterorganisation. 

Als Umweltgutachterorganisation sind wir berechtigt, Organisationen zu bestätigen, dass diese die Anforderungen des Europäischen Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystems (EMAS) erfüllen sowie Zertifizierungen für Umwelt- und Energiemanagementsysteme nach den Normen ISO 14001 und ISO 50001 durchzuführen. Darüber hinaus wurden Umweltgutachtern vom Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Regulierungen weitere hoheitliche Prüfaufgaben übertragen. 

Sachverständigentätigkeiten übernehmen wir als Technische Überwachungsorganisation für Entsorgungsfachbetriebe sowie als zugelassene Sachverständigenorganisation für Anlagen, die der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen.

Über die Online-Datenbank der DAU sind die aktuellen Zulassungsbereiche der Umweltgutachter recherchierbar. (DE-V-0003, DE-V-0080, DE-V-0255, DE-V-0421)

EMAS (Eco Management and Audit Scheme)

Unsere Umweltgutachter überprüfen im Rahmen der umweltgutachterlichen Tätigkeiten nach EMAS die Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems und die Einhaltung geltenden Rechts. Sie begutachten u.a. die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, die Umweltbetriebsprüfung, die Managementbewertung und die Inhalte der Umwelterklärung. Anschließend validieren sie die zu veröffentlichende Umwelterklärung.

EMAS-registrierte Unternehmen genießen vor dem Gesetzgeber eine hohe Glaubwürdigkeit und können verschiedene Privilegien im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch nehmen. Eine Übersicht der wesentlichen Überwachungs- und Verwaltungserleichterungen findet sich hier: https://www.emas.de/privilegierung.

ISO 14001

Gerne zertifizieren unsere Umweltgutachter Ihr Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.  

Unsere Umweltgutachter stellen als externe Auditoren am Ende des erfolgreich durchlaufenden Auditierungsprozesses ein Zertifikat aus, dass die Erfüllung der Anforderungen der ISO 14001 bescheinigt und weltweit für drei Jahre gültig ist. In jährlichen Überwachungsaudits besuchen sie die Organisation und prüfen die Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften.

Die Anforderungen der ISO 14001 sind in EMAS vollständig aufgenommen. Mit einer EMAS-Validierung ist eine Zertifizierung nach ISO 14001 in einem Verfahren möglich. Der Unterschied zu EMAS liegt in erster Linie darin, dass das Unternehmen/ die Organisation nicht verpflichtet ist, Umweltinformationen zu veröffentlichen.

ISO 50001

Als Umweltgutachterorganisation zertifizieren wir Ihr Energiemanagementsystemen nach ISO 50001. Der Ablauf der Zertifizierung erfolgt analog zur ISO 14001 im Rahmen von Zertifizierungsaudits und jährlichen Überwachungen. 

Mit einem Energiemanagementsystem haben Sie einen Prozess zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung etabliert. Sie senken nicht nur Ihre Energiekosten sondern reduzieren Ihre energiebezogenen Treibhausgasemissionen und haben einen wichtigen Weg hin zur Treibhausgasneutralität gestartet. Zudem erfüllen Sie die für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh vorgegebene Pflicht ein Energiemanagementsystem (alternativ: ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einzuführen. 

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Betreiber von Anlagen, die Strom aus regenerativen Energien erzeugen und in das öffentliche Stromnetz einspeisen, sind verpflichtet, ein Gutachten eines zugelassenen Umweltgutachters bei ihrem Netzbetreiber vorzulegen, um die entsprechenden EEG-Einspeisevergütungen zu erhalten. 

Gerne bestätigen unsere Umweltgutachter mit einem Gutachten, dass Ihre Biogasanlage, Ihr BHKW bzw. Ihre sonstige Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien die Voraussetzungen einhält, um den entsprechenden EEG-Bonus zu erhalten. (Nawaro-Bonus, Gülle-Bonus, Wärmenutzungsbonus-Bonus, Landschaftspflege-Bonus, Flexibilitätsprämie)

Technische Überwachungsorganisation für Entsorgungsfachbetriebe

Gerne übernehmen wir für Sie die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG formuliert in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV Anforderungen, bei deren Erfüllung ein Betrieb als sogenannter zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG bestimmte Privilegien genießt. An einen Entsorgungsfachbetrieb werden hohe Anforderungen an die Betriebsorganisation, die Ausstattung, die Tätigkeit sowie an die Zuverlässigkeit und die Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen gestellt. Die Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durch eine Technische Überwachungsorganisation TÜO überwacht.

Die AGIMUS GmbH ist bereits seit 1995 als Technische Überwachungsorganisation für Entsorgungsfachbetriebe tätig.

Testierung im Bereich Abfall
Testierung der Getrenntsammlungsquote

Erstellung von Nachweisen im Sinne von § 4 Absatz 3 der Gewerbeabfallverordnung (Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent) 

Testierung von Qualitätsmanagementsystemen nach VO 333/2011

Erstellung von Nachweisen im Sinne der Europäischen Verordnung VO 333/2011 Kriterien zur Festlegung, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Beschrieben werden die Voraussetzungen für ein Abfallende von bestimmten Schrotten.

Testierung bzw. Zertifizierungen von CO2-Bilanzen und Nachhaltigkeitsberichten

Als Umweltgutachterorganisation validieren und verifizieren wir

  • CO2-Bilanzen für Unternehmen und Produkte
    • Corporate Carbon Footprint nach ISO 14064
    • Product Carbon Footprint nach ISO 14067
  • Nicht-finanzielle Erklärungen nach CSR-RUG
  • Klimaneutralität nach ISO 14068

AGIMUS - In 3 Minuten

Lassen Sie in diesem Trailer die Leistungen und Nutzen, sowie Meilensteine der AGIMUS-Chronik an sich vorüberziehen. Film ansehen

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