2501-8823
25.03.2025
09:00 - 13:00 Uhr
Mit dem seit dem 1. Januar 2024 wirksamen EnEfG wurden Maßnahmen und Vorgaben festgelegt, die zu weiteren Energieeinsparungen und zur Senkung der Treibhausgasemissionen führen sollen. Energieeffizienzmaßnahmen sind zu planen und zu bewerten, Umsetzungspläne sind aufzustellen, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem ist einzuführen. Ein besonderer Stellenwert liegt in der Nutzung von Abwärme.
Mit der EDLG-Novelle 2024 werden weitere Forderungen des EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt, etwa im Bereich der Energieauditpflicht. Die Energieverbrauchsschwellenwerte des EnEfG werden mit dem EDL-G in Einklang gebracht. Es sind künftig nur noch Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme, zur Berichtspflicht zur Plattform für Abwärme und zur Erstellung von Umsetzungsplänen verpflichtet, wenn ihr Energieverbrauch 2,77 GWh pro Jahr oder mehr beträgt.
Die Veranstaltung zeigt auf, wie Unternehmen die Anforderungen des EnEfG umsetzen können .
Themen
Zielgruppe
Energiemanager, Energiemanagementbeauftragte, Energiekoordinatoren und Auditoren, Umweltmanagementbeauftragte, Energieeffizienzexperten, *innen
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit fünf Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und fünf Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
---|---|
423,94 € inkl. 19% Umsatzsteuer (Preis gültig und buchbar bis 28.01.2025) |
356,25 € (Preis gültig und buchbar bis 28.01.2025) |
Bruttopreis | Nettopreis |
446,25 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 375,00 € |