2301-8820
13.06.2023
09:00 - 13:00 Uhr
Zum 1. August 2023 ändern sich die Regeln zur Verwertung und zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen grundlegend. Ein Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe und deren Verwendung in technischen Bauwerken ist dann nur möglich, wenn diese einer der in der Ersatzbaustoffverordnung definierten Materialklassen zugeordnet und für die entsprechende Verwendung zugelassen sind. Die Ersatzbaustoffverordnung löst die bisherigen Regeln der LAGA M20 ab.
Ziel ist es, eine möglichst hohe Wiederverwendung bzw. Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe durch Wiederaufbereitung von Baustoffen zu erreichen.
Was bedeutet das für Sie als Bauherr, Abfallerzeuger, Abfallentsorger oder als Hersteller oder Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen?
Worauf müssen Sie bei kleineren und größeren Baumaßnahmen achten, wenn Sie die Entsorgung und Wiederverwendung von Baustellenabfällen zukünftig weiterhin rechtssicher und wirtschaftlich managen möchten?
Abfallerzeuger und Abfallentsorger, Verantwortliche in Entsorgungsfachbetrieben, Hersteller und Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe
Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig
Bruttopreis | Nettopreis |
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416,50 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 350,00 € |