2401-8820
09.04.2024
09:00 - 13:00 Uhr
Die Regeln zur Verwertung und zum Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen haben sich zum 01.08.2023 grundlegend geändert. Ein Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe und deren Verwendung in technischen Bauwerken ist nur noch möglich, wenn diese einer der in der Ersatzbaustoffverordnung definierten Materialklassen zugeordnet und für die entsprechende Verwendung zugelassen sind.
Inzwischen sind alle Übergangsvorschriften beendet und eine gewisse Routine sollte sich etabliert haben. Was läuft gut? Wo gibt es weiterhin Hemmnisse? Welche Fragen sind noch ungeklärt? Bisher waren sowohl auf Seite der Entsorger als auch auf der Behördenseite noch viele Fragen offen.
Ziel ist es, eine möglichst hohe Wiederverwendung bzw. Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe durch Wiederaufbereitung von Baustoffen zu erreichen. Was bedeutet das für Sie als Bauherr, Abfallerzeuger, Abfallentsorger oder als Hersteller oder Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen?
Worauf müssen Sie bei kleineren und größeren Baumaßnahmen achten, wenn Sie die Entsorgung und Wiederverwendung von Baustellenabfällen zukünftig weiterhin rechtssicher und wirtschaftlich managen möchten?
Abfallerzeuger und Abfallentsorger, Verantwortliche in Entsorgungsfachbetrieben, Hersteller und Verwender mineralischer Ersatzbaustoffe, Betreiber von Baustellen
Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
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395,68 € inkl. 19% Umsatzsteuer (Preis gültig und buchbar bis 13.02.2024) |
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