2102-8808
13.10.2021
09:00 - 17:00 Uhr
Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten erforderlich. Die beauftragten Personen für Immissionsschutz und Störfall müssen regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Fachkunde auffrischen. Der Nachweis über die Teilnahme an Seminaren, in denen Kenntnisse wie sie im Anhang II der 5. BImSchV gelistet sind vermittelt werden, muss der jeweiligen Behörde auf Anforderung vorgelegt werden.
Unser Seminar ist von der zuständigen Behörde anerkannt und richtet sich nach den Anforderungen der Richtlinie zur Anerkennung von Lehrgängen nach der 5. BImSchV.
Ziel ist es den bestellten Beauftragten über aktuelle rechtliche Neuerungen zu informieren. Die Themen werden jeweils zeitnah aktualisiert.
Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte der AGIMUS GmbH
AGIMUS GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
---|---|
576,56
€ inkl. 19% Mehrwertsteuer (Preis gültig und buchbar bis 18.08.2021 ) |
484,50 € (Preis gültig und buchbar bis 18.08.2021 ) |
Bruttopreis | Nettopreis |
606,90 € inkl. 19% Mehrwertsteuer | 510,00 € |