2202-8808
12.10.2022
09:00 - 17:00 Uhr
Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten erforderlich. Die beauftragten Personen für Immissionsschutz und Störfall müssen regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Fachkunde auffrischen und den Nachweis der jeweiligen Behörde auf Anforderung vorgelegen.
Unser Seminar ist von der zuständigen Behörde anerkannt und richtet sich nach den Anforderungen der Richtlinie zur Anerkennung von Lehrgängen nach der 5. BImSchV.
Ziel ist es den bestellten Beauftragten über aktuelle rechtliche Neuerungen zu informieren. Die Themen werden jeweils zeitnah aktualisiert.
Das Seminar findet als Hybridveranstaltung statt. Sobald die Präsenzplätze belegt sind, ist nur noch eine online Teilnahme möglich. Es gelten die 2-G-Regeln. Das heißt, dass eine Präsenzteilnahme nur für Personen möglich ist, die nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen
Projektleiter der AGIMUS GmbH
Hybrid-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
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576,56 € inkl. 19% Umsatzsteuer (Preis gültig und buchbar bis 17.08.2022) |
484,50 € (Preis gültig und buchbar bis 17.08.2022) |
Bruttopreis | Nettopreis |
624,75 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 525,00 € |