2502-8808
05.11.2025
09:00 - 17:00 Uhr
Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben nach § 9 der 5. BImSchV einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten erforderlich.
Immissionsschutzbeautragte und Störfallbeauftragte müssen ihre Fachkunde regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen aktualisieren. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung nachzuweisen.
Das Seminar dient der Auffrischung der Fachkunde gemäß den Anforderungen der 5. BImSchV. Es behandelt aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht sowie angrenzenden Bereichen des Umweltrechts.
Die Inhalte werden zeitnah aktualisiert und angepasst.
Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten BImschB bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen
Immissionsschutzbeauftragte / Projektleiter der AGIMUS GmbH
AGIMUS GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
---|---|
650,04 € inkl. 19% Umsatzsteuer (Preis gültig und buchbar bis 20.08.2025) |
546,25 € (Preis gültig und buchbar bis 20.08.2025) |
Bruttopreis | Nettopreis |
684,25 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 575,00 € |