2501-8808
07.05.2025
09:00 - 17:00 Uhr
Betreiber von nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen haben nach § 9 der 5. BImSchV einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Für Anlagen mit einem Störfallrisiko ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten erforderlich.
Sowohl der Immissionsschutzbeauftragte als auch der Störfallbeauftragte müssen regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Fortbildungsmaßnahmen ihre Fachkunde auffrischen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer entsprechenden staatlich anerkannten Fortbildung nachzuweisen.
Ziel des Seminars ist die Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß 5. BImSchV. Thematisiert werden aktuelle rechtliche Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie im begleitenden Umweltrecht.
Die Themen werden zeitnah aktualisiert und angepasst.
Fachkräfte, die in Betrieben die Aufgaben eines Immissionsschutzbeauftragten BImschB bzw. Störfallbeauftragten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV wahrnehmen
Immissionsschutzbeauftragte / Projektleiter der AGIMUS GmbH
AGIMUS GmbH
Am Alten Bahnhof 6
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
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650,04 € inkl. 19% Umsatzsteuer (Preis gültig und buchbar bis 12.03.2025) |
546,25 € (Preis gültig und buchbar bis 12.03.2025) |
Bruttopreis | Nettopreis |
684,25 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 575,00 € |