2501-8817-2
05.03.2025
10:30 - 12:00 Uhr
Ziel ist es, mit Ihnen anschaulich und anhand von Beispielen zu erarbeiten, wie Sie systematisch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Die Informationsermittlung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen von Gefahrstoffen ist an vielen Kriterien gebunden und erscheint auf den ersten Blick als große Hürde. Wird ein systematisches Vorgehen gewählt, kann diese Hürde gut und schnell überwunden werden. Anhand einiger Beispiele (gerne auch der Teilnehmer) wird das mögliche Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung im Gefahrstoffverzeichnis und anhand eines Gefahrstoffaufnahmebogens in Excel praxisnah erläutert.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder. Werden sie eingehalten, gilt die Vermutungswirkung, dass der Schutz für die Arbeitnehmer gegeben ist.
Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein und konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches die Anforderungen der GefStoffV. Wird sie eingehalten, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Die Leitfäden zum Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) hat die BAuA entwickelt als praxisnahe Handlungshilfe für Personen, die im Arbeitsschutz tätig sind. Sie richten sich vor allem an Verantwortliche in kleineren Unternehmen (KMU).
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragte der AGIMUS GmbH
Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig
Bruttopreis | Nettopreis |
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190,40 € inkl. 19% Umsatzsteuer | 160,00 € |