Neuerungen im Energierecht

LG-Nr.

2401-8823

Datum

23.05.2024

Zeit

09:00 - 16:30 Uhr

Beschreibung

Das Energieeffizienzgesetz legt in seiner am 20.10.2023 vom Bundesrat bestätigten Fassung fest, dass Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig dazu verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Zusätzlich sind weitere Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel sind Abwärmequellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung der Abwärme zu entwickeln. Identifizierte Energieeffizienzmaßnahmen sind nach DIN EN 17463 (VALERI) zu bewerten. Alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen, spätestens binnen drei Jahren veröffentlichen.

Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Dieses verlangt von den Unternehmen die Erfüllung einer sogenannten „grünen Konditionalität“ für eine Begrenzung der Umlagen. Dies kann erfolgen durch den Nachweis einer erhöhten Energieeffizienz, einen hohen Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses.

Unternehmen, haben also einige Hausaufgaben bekommen. Für die „Alten Hasen“ stellt sich die Frage, ob ein Umstieg auf ein Umweltmanagementsystem nach EMAS sinnvoll sein kann.

Inhalte 

  • Energieeffizienzgesetz
    • Anforderungen
    • Verschärfung der Energiemanagement- und Auditpflicht
    • Anforderungen an Rechenzentren
    • Anforderungen an Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung
  • Energiefinanzierungsgesetz
    • Grüne Konditionalität zu den gesetzlichen Regelungen der Besonderen Ausgleichsregelung 
    • Merkblatt Eigenerklärung grüne Konditionalität
    • Melde-/Informationspflichten
    • Nachweisführung
  • Abwärme
    • Abwärmekataster, Quellen für Abwärme 
    • Vermeiden von Abwärme aus Produktionsprozessen 
    • Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen
    • Weitere Vorgaben z.B. für Rechenzentren
  • Dekarbonisierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Bewertung energiebezogener Investitionen, Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 (VALERI)
  • Managementsysteme 
    • Definition Energiemanagementsystem nach EnFG
    • EMAS oder ISO 50001? Lohnt sich der Umstieg? Vor- und Nachteile der einzelnen Managementsysteme
  • Energieaudit nach EDL-G
    • Was ändert sich? Verpflichtete Unternehmen, Unternehmen im Gruppenverbund
    • Merkblatt für Energieaudits vom 19.06.2023
    • Erfahrungen der letzten Energieauditrunde
  • Weitere gesetzliche Anforderungen, z.B.
    • Gebäudeenergiegesetz - GEG-Novelle 2023, relevante Änderungen 

Zielgruppe

Geschäftsführer sowie Führungskräfte im Bereich Energiemanagement, Energiemanager, Energiekoordinatoren, Energiemanagementbeautragte, Auditoren, sonstige Interessierte

Referenten

Energieeffizienzberater und Energieauditoren der AGIMUS GmbH

Ort

Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig

Preis

Frühbucher Bruttopreis Frühbucher Nettopreis
621,78 € inkl. 19% Umsatzsteuer
(Preis gültig und buchbar bis 28.03.2024)
522,50 €
(Preis gültig und buchbar bis 28.03.2024)
Bruttopreis Nettopreis
654,50 € inkl. 19% Umsatzsteuer 550,00 €
Anmeldung

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