2401-8823
23.05.2024
09:00 - 16:30 Uhr
Das Energieeffizienzgesetz legt in seiner am 20.10.2023 vom Bundesrat bestätigten Fassung fest, dass Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh künftig dazu verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzuführen. Zusätzlich sind weitere Anforderungen zu erfüllen, zum Beispiel sind Abwärmequellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung der Abwärme zu entwickeln. Identifizierte Energieeffizienzmaßnahmen sind nach DIN EN 17463 (VALERI) zu bewerten. Alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen, spätestens binnen drei Jahren veröffentlichen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Dieses verlangt von den Unternehmen die Erfüllung einer sogenannten „grünen Konditionalität“ für eine Begrenzung der Umlagen. Dies kann erfolgen durch den Nachweis einer erhöhten Energieeffizienz, einen hohen Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses.
Unternehmen, haben also einige Hausaufgaben bekommen. Für die „Alten Hasen“ stellt sich die Frage, ob ein Umstieg auf ein Umweltmanagementsystem nach EMAS sinnvoll sein kann.
Inhalte
Zielgruppe
Geschäftsführer sowie Führungskräfte im Bereich Energiemanagement, Energiemanager, Energiekoordinatoren, Energiemanagementbeautragte, Auditoren, sonstige Interessierte
Referenten
Energieeffizienzberater und Energieauditoren der AGIMUS GmbH
Online-Seminar
veranstaltet von:
AGIMUS GmbH
38122 Braunschweig
Frühbucher Bruttopreis | Frühbucher Nettopreis |
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