CSRD-Omnibus Verordnung

Nachhaltigkeit

Am 26.02.2025 wurden durch die EU Kommission Vorschläge für eine Vereinfachung der CSRD (und anderer) Verordnungen veröffentlicht. Für die Umsetzung dieser Vorschläge beginnen jetzt die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission.

Am 26.02.2025 wurden durch die EU Kommission Vorschläge für eine Vereinfachung der CSRD (und anderer) Verordnungen veröffentlicht. Für die Umsetzung dieser Vorschläge beginnen jetzt die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das nur Vorschläge sind, und somit noch eine Unsicherheit besteht, ob am Ende die Änderungen auch so umgesetzt werden. 
Die Änderungen der CSRD gelten für Unternehmen in Deutschland auch erst, wenn das entsprechende deutsche Gesetz verabschiedet wurde. Es ist also noch ein langer Weg, bis endgültig gesetzliche Klarheit vorliegt.

Die wichtigsten Punkte aus dem Omnibus-Vorschlag zur CSRD sind:

  • Aktuell bereits nach CSRD- berichtspflichtige Unternehmen (erster CSRD Bericht in 2025 über das GJ 2024) sind weiterhin berichtspflichtig („Welle 1“) – das betrifft große Versicherungen und Banken, sowie große Aktiengesellschaften (die an der Börse gehandelt werden)
  • Die Berichtspflicht für die „2. Welle“ wird um 2 Jahre verschoben: große Unternehmen, die 2025 noch nicht berichtspflichtig waren, sonders erst ab 2026, müssen nun erst 2028 den ersten Bericht vorlegen (über das Jahr 2027)
  • CSRD-Berichtspflichtig werden im Jahr 2027 nur Unternehmen mit > 1.000 MA und > 50 Mio. EUR Umsatz oder >25 Mio. EUR Bilanzsumme
  • Unternehmen mit <1.000 MA fallen aus der Berichtspflicht, können (oder sollen?) freiwillig nach anderen Standards berichten ( z.B. dem VSME-Standard der EU, die konkrete Regelung für Unternehmen zwischen 250 MA und 999 MA ist noch nicht klar)
  • Die Anzahl der ESRS-Datenpunkte soll um 70% reduziert werden
  • Berichtspflichtige Unternehmen sollen bei Ihren Lieferanten nicht über die VSME-Berichtsinhalte hinausgehen (große Unternehmen sollen nur begrenzt Daten von kleineren Zulieferern abfragen dürfen)

Es werden auch noch weitere Verordnungen durch die Omnibus-VO geändert (Vorschlag):

  • Taxonomie-VO: Berichterstattung wird erst verpflichtend ab 1.000 MA und > 450. Mio. EUR Umsatz
  • CSDDD (EU-Lieferketten-RL): erst verpflichtend ab 1.000 MA und > 450. Mio. EUR Umsatz
  • CBAM: kumulativer jährlicher Schwellenwerts von 50 Tonnen pro Einführer (Import in die EU) wird festgelegt

Aktuell gilt die verabschiedete Version der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) nicht für deutsche Unternehmen, da es kein entsprechendes deutsches Gesetz dazu gibt.
In Deutschland gültig ist weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR_RUG).

Was also jetzt tun?

Wir raten dazu, die Datenermittlung ausschließlich zur Erfüllung der Anforderungen der ESRS zu pausieren, bis die „neuen“ ESRS verabschiedet sind.  Davon unbenommen ist es weiterhin sinnvoll, freiwillige Nachhaltigkeitsberichte (mit weniger Datenpunkten) zu veröffentlichen (um die notwendigen Prozesse zu entwickeln und zu erproben).

In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen dringend,  im Bereich Nachhaltigkeit die Themen konzentriert weiter zu bearbeiten, die auch ohne CSRD aktuell bleiben (aufgrund von Stakeholderanforderungen, Kundenforderungen oder wesentlicher Risiken). 
Dazu gehören vor allem

  • Weiterentwicklung der Datenermittlung und Berechnung von Treibhausgas-Bilanzen (Corporate Carbon Footprint, Produkt Carbon Footprint)
  • Entwicklung einer fundierten Klimaneutralitätsstrategie
  • Risikoanalyse bzgl. der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (in der Lieferkette), ggf. Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung von Risiken
  • Bearbeitung der wesentlichen Themen im Bereich „eigene Mitarbeitende“
  • Bearbeitung der wesentlichen Anforderungen, Chancen und Risiken (aus der Wesentlichkeitsanalyse)

Nutzen Sie die (voraussichtlich) 2-jährige Verzögerung, um fokussiert an den relevanten (!) Themen weiterzuarbeiten. Nicht zur Erfüllung von Berichtsanforderungen, sondern um Ihr Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen.
Auch dabei unterstützen Sie wir gerne mit unserem Fachwissen und Erfahrungen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 


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