In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2020 die Kassenbon-Pflicht. Firmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, müssen künftig allen Kunden einen Kassenbeleg aushändigen (Belegausgabepflicht). Dies gilt unabhängig davon, ob der Kassenbon vom Käufer gewünscht wird oder nicht. Als direkte Folge für die Umwelt ergibt sich hieraus ein, zumindest in einigen Bereichen, deutlich gesteigerter Papierverbrauch.
Kassenbons bestehen zudem oft aus Thermopapier. Dieses spezielle Papier enthält regelmäßig ca. 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler. Bei einer Entsorgung als Altpapier besteht daher die Gefahr, dass vorhandene kritische Inhaltsstoffe über recycelte Produkte (z. B. Toilettenpapier) zurück in die Umwelt gelangen.
Da eine Differenzierung zwischen farbentwicklerfreiem und farbentwicklerhaltigem Thermopapier für den Verbrauch gegenwärtig jedoch nicht durchführbar ist, empfiehlt das Umweltbundesamt aus Vorsorgegründen aktuell alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie zudem beim Umweltbundesamt.
Die Kassenbon-Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und richtet sich nach§ 146a Abs. 2 AO. Um jederzeit leicht den Überblick über diese und weitere für Ihr Unternehmen relevante Rechtsänderungen und die sich hieraus ergebenen Umsetzungspflichten zu behalten, empfehlen wir Ihnen zudem unser AGIMUS-Rechtskataster.