Fast jeder hat es schon gesehen: Das bunte Energielabel auf Elektronikgeräten. Die Kennzeichnung hilft den Verbrauchern und Unternehmen bei der Auswahl eines energieeffizienten Produktes. Durch die europaweit bekannten Energielabel können Geräte wie Fernseher, Waschmaschine und Kühlschränke besser verglichen werden.
Erfreulicherweise sind elektronische Haushaltsgeräte heutzutage deutlich energieeffizienter und daher fast ausschließlich in den oberen Energieeffizienzklassen zu finden. Dies macht die Kaufentscheidung jedoch nicht einfacher. Daher wurde im März dieses Jahres eine neue Kennzeichnung für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner und Fernsehgeräte und Monitore eingeführt. Andere Produktgruppen sollen folgen.
Die Messwerte der Effizienzklassen wurden so verschoben, dass Geräte wieder über die gesamte Skala eingeteilt werden können. So kann es sein, dass Geräte die bisher der Effizienzklasse A++ zugeordnet waren, sich nun in der Effizienzklasse B wiederfinden. Was hat sich noch geändert?
- Die Effizienzklassen A+ bis A+++ entfallen.
- Die Einteilung der Skala reicht nun von Klasse A bis G.
- Zukünftig werden nützliche QR-Codes abgedruckt, die nützliche Informationen aus der EU-Datenbank liefern können.
Neben Anforderungen an die Energieeffizienz von Geräten, wurden erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit einiger Produktgruppen gestellt, welche seit dem 01. März 2021 Anwendung finden. Elektronikgeräte sollen damit langlebiger werden. Betroffen sind folgende Produktgruppen: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräten), Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten oder Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.
Hierfür müssen Hersteller zukünftig Ersatzteile ihrer Produkte für sieben bis zehn Jahre, je nach Produktgruppe, dem Verbraucher zur Verfügung stellen. Die Ersatzteile sollen zudem binnen 15 Tagen beim Kunden eintreffen. Außerdem sollen auch Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Vorgesehen ist, dass die Gerätereparaturen mit handelsüblichen Werkzeugen und Reparaturanleitungen durchzuführen sind.
Ein weiterer konkreter Beitrag zu mehr Kreislaufwirtschaft ist damit getan.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.