Am 20. Dezember 2019 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten.
Ab 2021 müssen Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, hiernach für den von Ihren Produkten verursachten Treibhausgas-Ausstoß, „Verschmutzungsrechte“ in Form von Zertifikaten erwerben. Zu diesem Zweck wird ein neuer nationaler Emissionshandel eingerichtet. Entscheidend für die Teilnahmepflicht ist, ob das Unternehmen die entsprechenden Energieerzeugnisse in Verkehr bringt oder liefert. Der CO2-Preis ist für Januar 2021 zunächst mit 25 Euro pro Tonne festgelegt.
Ziel der neuen CO2-Bepreisung ist es unter anderem Anreize für klimaschonende Technologien und die Elektromobilität zu schaffen.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Um jederzeit leicht den Überblick über das Brennstoffemissionshandelsgesetz und weitere für Ihr Unternehmen relevante Rechtsänderungen sowie die sich hieraus ergebenen Umsetzungspflichten zu behalten, empfehlen wir Ihnen zudem unser AGIMUS-Rechtskataster.