Ersatzbaustoffverordnung – neue Regeln auf Baustellen

Unternehmen Veranstaltung

Am 23. August klären wir von 09:00 bis 13:00 Uhr, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die Entsorgung und Wiederverwendung von Baustellenabfällen rechtssicher und wirtschaftlich managen möchten.

Ziel der seit 1. August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung ist es, eine möglichst hohe Wiederverwendung bzw. Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe durch Wiederaufbereitung von Baustoffen zu erreichen und diese so im Stoffkreislauf zu belassen. Bau- und Abbruchabfälle sind der bei Weitem größte Abfallstrom in Deutschland. Ob das Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten. 

Weitere Infos und Anmeldung Termin 23.08.2023


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