Ab 01.08.23 gelten neue Regeln bei der Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Zu den mineralischen Baustoffen gehören z.B. Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter. Diese sind als mineralische Ersatzbaustoffe direkt oder nach einer Aufbereitung einsetzbar in technische Bauwerke.
Ziel der Ersatzbaustoffverordnung ist es, eine möglichst hohe Wiederverwendung bzw. Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe durch Wiederaufbereitung von Baustoffen zu erreichen und diese so im Stoffkreislauf zu belassen. Denn immerhin sind die Bau- und Abbruchabfälle der bei Weitem größte Abfallstrom in Deutschland. Ob das Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten. Im Moment erscheint zumindest ein Teil der Anforderungen so unrealistisch, dass selbst gering belastetes Bodenmaterial eher entsorgt als weiter genutzt werden wird.
Am 13. Juni klären wir von 09:00 bis 13:00 Uhr, worauf Sie achten müssen, wenn Sie die Entsorgung und Wiederverwendung von Baustellenabfällen zukünftig weiterhin rechtssicher und wirtschaftlich managen möchten.