Gas- und Strompreisbremse

Energie

Aus gegebenen Anlass veröffentlichen wir eine wichtige Info, da die entsprechende Antragsfrist nur bis zum 31. März läuft.

Bitte beachten Sie dazu auch den Factsheet zur Gas- und Strompreisbremse. Die Informationen seitens der Bundesregierung sind recht spärlich, daher haben wir die Informationen seitens eines Energieversorgers unserer Kunden bezogen, der in dem Thema vergleichsweise weit zu sein scheint.

Wesentlicher Unterschied zu anderen Entlastungs- und/oder Förderpaketen ist, dass Sie die Gas- und Strompreisbremse bei Ihrem jeweiligen Energieversorger beantragen müssen, wenn Sie mit einem Entlastungsbetrag von 150.000 Euro pro Entnahmestelle im Monat oder 2 Mio. Euro insgesamt für Ihr Unternehmen rechnen. Ohne Antrag sind die Entlastungsbeträge entsprechend auf die 150.000 Euro pro Monat gedeckelt. Antragsformulare erhalten Sie in der Regel von Ihrem Energieversorgungsunternehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie oberhalb dieser Grenze liegen, nehmen Sie am besten selbst Kontakt zu Ihrem Versorger auf.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben bzw. Ihnen bereits weitere Informationen vorliegen würden wir uns über eine Rückmeldung freuen.


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