Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts arbeitet die Bundesregierung an einer Reformation des Klimaschutzgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht sah die Freiheitsrechte der jungen Generation wegen zu großer Lasten durch den Klimawandel gefährdet, was verfassungswidrig sei.
Dies veranlasste die Bundesregierung zur Formulierung schärferer Klimaschutzziele. Der neue Gesetzesentwurf sieht strengere jährliche Einsparziele der Treibhausgase für die nächsten zwei Jahrzehnte vor:
- Klimaneutralität bis 2045
- Emissionsreduktion von 65% bis zum Jahr 2030, 88% bis zum Jahr 2040
Das um fünf Jahre vorgezogene Zieljahr für die Reduktion der Treibhausgase würde knapp eine Milliarde Tonnen CO2-Emissionen einsparen. Bevor die neuen Entwürfe vom Bundeskabinett verabschiedet werden können, müssen sie jedoch erst abschließend mit der Union abgestimmt werden.
Kritisiert werden die neuen Entwürfe von der Deutschen Umwelthilfe. Sie fordern neben der Formulierung von Zielen auch konkretere Maßnahmen zur Umsetzung, wie zum Beispiel einen auf 2030 vorgezogenen Kohleausstieg und das Ende aller neuen fossilen Großprojekte.
Zum Erreichen der Einsparziele werden für Unternehmen massive Investitionen nötig sein. Dem sollen beispielsweise vertraglich zugesicherte staatliche Investitionen in klimaneutrale Produktionsprozesse entgegenkommen, auch mit dem Hintergrund die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland zu vermeiden.
Mit welchen Instrumenten die angestrebten Einsparziele verfolgt werden sollen, bleibt zunächst noch offen. In Betracht kommen hier der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien und eine finanzielle Entlastung bei Strompreisen. Die Ökostromumlage soll künftig abgeschafft und durch den Bund getragen werden. In Frage kommt hier die Deckelung etwa durch die CO2-Bepreisung für Öl und Gas.
Angesichts des anstehenden Wahlkampfs werden die Maßnahmen im Einzelnen wohl zunächst auf sich warten lassen und durch die neue Regierung erst ab Herbst 2021 festgelegt werden.