Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) fordert von Nicht-KMU mindestens alle vier Jahre eine Wiederholung der Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Somit sind in diesem Jahr die ersten Wiederholungsaudits durchzuführen.
Dafür hat die BAFA Mitte Februar 2019 die Anforderungen an die Energieaudits und die Energieauditberichte durch die Veröffentlichung zweier verbindlicher Dokumente festgelegt. Das bereits vorher vorhandene „Merkblatt für Energieaudits“ wurde aktualisiert und liefert Informationen zu allgemeinen Fragestellungen. Zusätzlich wurde neu ein „Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten“ veröffentlicht. Durch diese zwei Dokumente sind die Anforderungen für die normkonforme Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 jetzt deutlich detaillierter festgelegt.
Die wichtigsten Anforderungen aus diesen zwei Dokumenten sind:
- Festlegung der Struktur des Auditberichtes
- Protokollierung des Auftaktgespräches gefordert
- Detaillierte Anforderungen an die Bildung von Clustern bei der Anwendung des Multi-Site-Verfahrens, für Produktionsbetriebe ist das Multi-Site-Verfahren nicht mehr zulässig
- Erweiterung der Anforderungen an die Darstellung der Energiebilanz inkl. Energieflussdiagrammen, die Beschreibung der eingesetzten Querschnittstechnologien, Transport und Gebäude, an Kennzahlen sowie die Nachvollziehbarkeit der Daten
- Spezifische Anforderungen an die Ermittlung und Darstellung der Energieeinsparmaßnahmen sowie die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen der gefundenen Maßnahmen; eine starre Amortisationszeit ist als Bewertungskriterium nicht mehr zulässig
Insgesamt werden die Energieauditberichte dadurch formeller und voraussichtlich insgesamt auch aufwendiger, da die durch die BAFA festgelegten Anforderungen relativ starr sind und nicht auf die Unternehmensgröße, Unternehmensstruktur oder die Geschäftsfelder des Unternehmens eingehen.
Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen oder Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.