Das Bundeskabinett hat entschieden die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, insbesondere die Home-Office-Regelungen, zu verlängern.
Bis zum 30. April gelten weiterhin u.a. folgende Maßnahmen:
- Homeoffice, überall wo es möglich ist
- maximale Kontaktreduktion in Betrieben, Mindestabstand von 1,5 m
- medizinische Masken bei unvermeidbarem Kontakt
- begrenzte Beschäftigtenzahl in geschlossenen Betriebsräumen, 10 m² pro Person
- regelmäßiges Lüften gewährleisten
- feste betriebliche Arbeitsgruppen
Zu beachten ist insbesondere, dass der betriebliche Infektionsschutz nicht nur einzelne Maßnahmen umfasst. Wichtig sind vor allem ineinandergreifende und aufeinander abgestimmte Schutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung - Corona: Homeoffice-Regelung gilt weiter.
Um jederzeit den Überblick über diese Verordnung sowie die sich daraus ergebenen Umsetzungspflichten zu behalten, empfehlen wir Ihnen zudem unser AGIMUS-Rechtskataster.