Die Anforderungen an den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ergeben sich aus den Vorgaben der europäischen Union, des Staates und der Unfallversicherungsträger und finden sich in den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften wieder. Zusätzlich sollen sich Unternehmen nach dem Stand der Technik orientieren, die in einer großen Anzahl technischer Regeln, zum Beispiel denen für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit oder für Gefahrstoffe zusammengefasst sind.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen unter anderem Sicherheitsbegehungen getätigt, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellt und mindestens jährliche Unterweisungen durchgeführt werden. Zusätzlich helfen Pläne oder Prozesse die Aspekte der Arbeitsstätte, Betriebssicherheit, Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe in Ihrem Unternehmen optimal zu steuern und nachhaltig gesetzeskonform zu regeln.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserem qualifizierten Team in der Beratung und Umsetzung rund um das Thema Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement und Explosionsschutz und begleiten Sie gerne im Rahmen einzelner Projekte oder Beauftragungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte oder Explosionsschutzbeauftragte.
Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) und unterstützen und beraten Sie gerne bei der Wahrnehmung der in dem § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bezeichneten Aufgaben, z.B.:
Unsere Betreuungszeiten für FASI‘s richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und gliedern sich in die Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung und ist abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem WZ-Schlüssel.
Die europäische Maschinenrichtlinie (98/37/EG bzw. 2006/42/EG) enthält Anforderungen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile erfüllen müssen, damit sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt und betrieben werden dürfen.
Wir unterstützen Sie bei der:
Fachspezifische Vorschriften, wie das Baurecht oder das Arbeitsstättenrecht aber auch die Sachversicherer fordern verstärkt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Unser Team unterstützt und berät Sie gerne in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes gemäß der DGUV Information 205-001, insbesondere bei der:
Die Anforderungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt.
Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne in der Umsetzung der Anforderungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten, insbesondere bei der:
Damit Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht den Überblick verlieren, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme Ihrer Arbeitsschutzorganisation gesetzeswidrige Lücken aufzudecken und diese mit verhältnismäßigen und geeigneten Maßnahmen zu schließen.
Unser Team unterstützt und berät Sie gerne in allen Themen der Arbeitssicherheit.
Der Explosionsschutz wird in den § 6 und § 11 und im Anhang 1 Nr. 1 der GefStoffV und den TRGS Reihen 700 geregelt.
Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne bei der:
Eine Zertifizierung Ihres Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystems bietet durch anerkannte Standards die Möglichkeit, Gefahren und Haftungsrisiken zu erkennen und zu beseitigen. Ausfallzeiten, welche durch (Beinahe-) Unfälle und schlecht oder gar nicht gewartete Geräte und Maschinen entstehen, werden verringert.
Unser Team unterstützt und berät Sie gerne, insbesondere bei der:
Schutzmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aber auch Umweltschutz sind nicht nur für den Normalbetrieb zu treffen. Auch Havarie und Störungen, wie z.B. bei Sachschäden, nach Unfällen, bei Bränden, Explosionen oder auslaufenden Stoffen, sind zu berücksichtigen, geeignete Maßnahmen im Vorfeld zu treffen und Beschäftigte für den Notfall und die Gefahrenabwehr zu schulen.
Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten, insbesondere bei der:
Um den Stand der Technik im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens aufrecht zu erhalten, ist es nötig, dass Sie Ihre Beschäftigten in regelmäßigen Abständen schulen und fortbilden. Zusätzlich sind mindestens jährliche Sicherheitsunterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten:
Damit erfüllen Sie die Anforderungen an die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter aufgrund verschiedener Arbeitsschutzvorschriften.
Unser qualifiziertes Team unterstützt Sie bei Unterweisung Ihrer Mitarbeiter.
Wir implementieren Ihre Unterweisungsunterlagen in einer e-Learning Plattform oder führen für Sie die Schulungen in präsenzfreien Formaten durch.
Die Unterweisungen können auf folgenden Wegen stattfinden:
Unser qualifiziertes Team erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen nach verschiedenen Gesetzesvorgaben und Situationen.
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
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