Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Industrie und Gewerbe​

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ergeben sich aus den Vorgaben der europäischen Union, des Staates und der Unfallversicherungsträger und finden sich in den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften wieder. Zusätzlich sollen sich Unternehmen nach dem Stand der Technik orientieren, die in einer großen Anzahl technischer Regeln, zum Beispiel denen für Arbeitsstätten, für Betriebssicherheit oder für Gefahrstoffe zusammengefasst sind. ​

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen unter anderem Sicherheitsbegehungen getätigt, Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellt und mindestens jährliche Unterweisungen durchgeführt werden. Zusätzlich helfen Pläne oder Prozesse die Aspekte der Arbeitsstätte, Betriebssicherheit, Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe in Ihrem Unternehmen optimal zu steuern und nachhaltig gesetzeskonform zu regeln.​

​Wir unterstützen Sie gerne mit unserem qualifizierten Team in der Beratung und Umsetzung rund um das Thema Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement und Explosionsschutz und begleiten Sie gerne im Rahmen einzelner Projekte oder Beauftragungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte oder Explosionsschutzbeauftragte.​

Unser Portfolio im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst u.a. folgende Themen​:

Fachkraft für Arbeitssicherheit​

Unsere Mitarbeiter sind qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) und unterstützen und beraten Sie gerne bei der Wahrnehmung der in dem § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bezeichneten Aufgaben, z.B.:​

  • sicherheitsgerechte und ergonomische Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen und neuen Betriebsmitteln gemäß § 5 ArbSchG​
  • Erstellung oder Fortführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG​
  • Vorbereitung des und die Teilnahme am regelmäßig tagenden Arbeitsschutzausschuss (ASA) gemäß § 11 ASiG​

Unsere Betreuungszeiten für FASI‘s richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 und gliedern sich in die Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung und ist abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem WZ-Schlüssel.

Beratung Maschinensicherheit (CE-Konformität)​

Die europäische Maschinenrichtlinie (98/37/EG bzw. 2006/42/EG) enthält Anforderungen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile erfüllen müssen, damit sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt und betrieben werden dürfen. ​

Wir unterstützen Sie bei der:​

  • Bewertung vorhandener Maschinen einschließlich deren Veränderung oder Verkettung​
  • Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahren bestehender (Alt-)Anlagen​
  • detaillierten Bestandsaufnahme der Maschinen auf Grundlage der BetrSichV bzw. der EU-Maschinenrichtlinie​
  • Begehung der entsprechenden Maschinen​
  • Recherche und Anwendung der zutreffenden Richtlinien und Normen​
  • Durchführung der Risikobeurteilung​
  • Definierung von Schutzmaßnahmen und Erstellung eines Arbeitsplans für ggf. notwendige Maßnahmen​
  • Erstellung der Betriebsanleitung und Betriebsanweisung sowie der EG-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung​
Beratung Brandschutz und Brandschutzbeauftragte

Fachspezifische Vorschriften, wie das Baurecht oder das Arbeitsstättenrecht aber auch die Sachversicherer fordern verstärkt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. ​

Unser Team unterstützt und berät Sie gerne in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes gemäß der DGUV Information 205-001, insbesondere bei der:​

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen​
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen​
  • Ermittlung von Brandgefährdungen gemäß TRGS 800 und ASR A2.2​
  • Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen​
  • Zusammenarbeit mit Erstellung der Notfallplanung, z. B. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne​
  • Aufsichtsbehörden, Feuerwehren und Feuerversicherern​
  • Planung und Durchführung von Evakuierungs- und Räumungsübungen
Beratung Gefahrstoffmanagement und Gefahrstoffbeauftragte

Die Anforderungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt. ​

Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne in der Umsetzung der Anforderungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten, insbesondere bei der:​

  • ​Erstellung und Pflege Ihres Gefahrstoffverzeichnisses gemäß § 6 Abs. 12 GefStoffV​
  • Substitutionsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 GefStoffV und TRGS 600​
  • Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung nach § 9 Abs. 3 und § 4 GefStoffV​
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß § 14 Abs. 1 GefStoffV und TRGS 555​
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen gemäß Anhang I Nr. 1 Kapitel 1.5 GefStoffV, TRGS 509 und TRGS 510 unter Einhaltung des Zusammenlagerungsverbot​
  • Erstellung und Aktualisierung von Notfallmaßnahmen gemäß § 13 GefStoffV​
  • Stellung eines fachkundigen Gefahrstoffbeauftragten nach § 6 Abs. 11 GefStoffV
Beratung Arbeitssicherheit​

Damit Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht den Überblick verlieren, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme Ihrer Arbeitsschutzorganisation gesetzeswidrige Lücken aufzudecken und diese mit verhältnismäßigen und geeigneten Maßnahmen zu schließen. ​

Unser Team unterstützt und berät Sie gerne in allen Themen der Arbeitssicherheit.​

  • Ermittlung und Dokumentation der Anforderungen für die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes gemäß ArbSchG,  ArbStättV und den entsprechenden technischen Regeln​
  • Dem Aufbau und Unterhalt eines sicheren Fremdfirmenmanagements gemäß § 6 der DGUV Vorschrift 1​
  • Durchführung einer Gap-Analyse und festlegen der Maßnahmen um Ihre Legal-Compliance abzusichern
Beratung Explosionsschutz und Stellung des Explosionsschutzbeauftragten

Der Explosionsschutz wird in den § 6 und § 11 und im Anhang 1 Nr. 1 der GefStoffV und den TRGS Reihen 700 geregelt.

Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne bei der:​

  • Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen vorbeugenden Explosionsschutzes gemäß § 11 GefStoffV​
  • Erstellung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten gemäß § 6 Abs. 9 GefStoffV​
  • Erstellung von Vorschlägen zur Verhütung von Explosionen und für zu beschaffende Ausrüstung sowie für bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen​
  • Umsetzung der behördlichen Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers sowie der Feuerwehr​
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen und Merkblättern im Bereich Explosionsschutz gemäß § 14 GefStoffV
Beratung Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement

Eine Zertifizierung Ihres Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagementsystems bietet durch anerkannte Standards die Möglichkeit, Gefahren und Haftungsrisiken zu erkennen und zu beseitigen. Ausfallzeiten, welche durch (Beinahe-) Unfälle und schlecht oder gar nicht gewartete Geräte und Maschinen entstehen, werden verringert.​

Unser Team unterstützt und berät Sie gerne, insbesondere bei der:​

  • Durchführung einer Bestandsaufnahme/ Gap-Analyse​
  • Projektplanung für die Einführung der DIN ISO 45001:2018 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
  • Projektplanung für die Einführung des SmS „Sicherheit mit System“ Ihrer Berufsgenossenschaft​
  • Erstellung und Aktualisierung Ihrer Chancen- und Risikoanalyse​
  • Durchführung interner Audits​
  • Integration in andere Managementsysteme
Beratung Gefahrenabwehr- und Notfallplanung

Schutzmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aber auch Umweltschutz sind nicht nur für den Normalbetrieb zu treffen. Auch Havarie und Störungen, wie z.B. bei Sachschäden, nach Unfällen, bei Bränden, Explosionen oder auslaufenden Stoffen, sind zu berücksichtigen, geeignete Maßnahmen im Vorfeld zu treffen und Beschäftigte für den Notfall und die Gefahrenabwehr zu schulen.​

Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten, insbesondere bei der:​

  • Ermittlung und Bewertung der Notfallszenarien
  • Ermittlung geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung​
  • Planung geeigneter Notfallmaßnahmen​
  • Planung der sicheren Lagerung und Umgang bei Havarie und Defekten von z.B. Li-Ionen Akkus / Batterien
  • Durchführung von Notfallübungen
Schulung, Fortbildung und Unterweisung

Um den Stand der Technik im Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens aufrecht zu erhalten, ist es nötig, dass Sie Ihre Beschäftigten in regelmäßigen Abständen schulen und fortbilden. Zusätzlich sind mindestens jährliche Sicherheitsunterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten:

  • Erstellung Ihres Unterweisungskonzepts mit Unterweisungsunterlagen
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen oder Workshops
  • Unterweisung und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte
  • Ausbildung und Fortbildung ihrer Sicherheitsbeauftragten
  • Ausbildung und Fortbildung ihrer Brandschutzhelfer

Damit erfüllen Sie die Anforderungen an die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter aufgrund verschiedener Arbeitsschutzvorschriften.

Online Schulung, Fortbildung und Unterweisung​

Unser qualifiziertes Team unterstützt Sie bei Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. ​

Wir implementieren Ihre Unterweisungsunterlagen in einer e-Learning Plattform oder führen für Sie die Schulungen in präsenzfreien Formaten​ durch.

Die Unterweisungen können auf folgenden Wegen stattfinden:

  • Videokonferenzen und Webinare mit Microsoft Teams​
  • e-Learning Plattform ILIAS mit Lernerfolgskontrollen und Unterweisungsnachweisen
Gefährdungsbeurteilung​

Unser qualifiziertes Team erstellt und aktualisiert Gefährdungsbeurteilungen nach verschiedenen Gesetzesvorgaben und Situationen.​

  • psychische Belastungen gemäß § 5 ArbSchG​
  • schwangere und stillende Mütter gemäß § 10 Mutterschutzgesetz​
  • Bildschirm- und Telearbeitsplätze gemäß der Verordnung über Arbeitsstätten​
  • Heben und Tragen von Lasten gemäß Lastenhandhabungsverordnung​
  • Explosionsschutz, mit Zoneneinteilung und Zündquellenbewertung gemäß § 6 und Anhang I Nr. 1 GefStoffV​
  • Beurteilung nach § 6 GefStoffV, TRGS Reihe 400 und dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAUA

AGIMUS - In 3 Minuten

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