Der betriebliche Umweltschutz stellt die Unternehmensleitung heutzutage vor eine Vielzahl komplexer Aufgaben. Im Spannungsfeld von Kundenanforderungen, neuen rechtlichen Regelungen sowie eigenen Unternehmenszielen ergeben sich täglich neue Herausforderungen.
Um die komplexen Anforderungen umzusetzen, erfordert es qualifiziertes Personal, und vor allem viel Zeit. Daher bietet AGIMUS ein umfangreiches Portfolio der Umweltberatung an. Wir begleiten Sie gerne im Rahmen einzelner Projekte, ganzer Fachgebiete oder auch im gesamten betrieblichen Umweltschutz.
Die betriebliche Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist ab einer bestimmten Menge an Input/ Output von Gefahrgütern pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Unser Team verfügt über mehrere Gefahrgutbeauftragte in den Bereichen
AGIMUS unterstützt Sie bei:
Die Anforderungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geregelt.
Unser qualifiziertes Team unterstützt und berät Sie gerne in der Umsetzung der Anforderungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme oder Einzelprojekten, insbesondere bei der:
AGIMUS kann für Sie die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 60 KrWG übernehemen.
Erstellung einer Ausschreibungsgrundlage unter Berücksichtigung von Transportkosten, Kosten der Verwertung/Beseitigung, Sammelsysteme der Entsorger, mögliche sinnvolle Einsparungen
Bestandsaufnahme zu Herkunft der Abfälle, Logistik und betriebsinternen Erfassung; Abfallrecht; Bestandsaufnahme zur bisherigen Nachweisführung und Entsorgungskosten; Optimierungspotentiale
Neustrukturierung der Abfallnachweisbücher an die gesetzlichen Vorgaben, Prüfung der eingehenden Belege auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, Abstimmung mit Entsorgern
Unterstützung bei der Erstellung von Abfallbilanzen/ -katastern
Prüfung auf Verpflichtung und Festlegung des Umfangs der Erlaubnis, mögliche Befreiungen, Beratung zu Nachweisdokumenten
Erstellung von Nachweisen im Sinne von § 4 Absatz 3 der Gewerbeabfallverordnung (Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent)
Erstellung von Nachweisen im Sinne der Europäischen Verordnung VO 333/2011 Kriterien zur Festlegung, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Beschrieben werden die Voraussetzungen für ein Abfallende von bestimmten Schrotten.
Wir übernehmen für Sie die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 54 und/oder 58b BImSchG in Abstimmung mit den betriebsinternen verantwortlichen Personen.
Die AGIMUS GmbH unterstützt Anlagenbetreiber bei der Erstellung der Emissionserklärung, indem wir die erforderlichen Daten zusammenführen, auf Plausibilität prüfen und auch die Eingabe durchführen.
Mittels jährlich zu erstellender Lösemittelbilanzen soll die Einhaltung der im Reduzierungsplan ausgewiesenen Minderungen bzw. die Unterschreitung des Schwellenwertes der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. AGIMUS steht Ihnen zu diesem Thema mit effizienten Lösungen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Anforderung an Antragsunterlagen für Anzeigen nach § 15 BImSchG bzw. Anträgen nach § 4 und § 16 BImSchG sind sehr anspruchsvoll. Durch unsere Unterstützung können Sie sich ganz auf die technische Planung Ihres Vorhabens konzentrieren, während wir erforderliche Unterlagen zusammenstellen und Gutachten einholen. Hinsichtlich der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben im Umweltrecht unterstützen wir Sie gerne bei der technischen Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Asbest und künstliche Mineralfasern wurden im letzten Jahrhundert in zahlreichen Formen und Variationen als brandfestes Baumaterial eingesetzt. AGIMUS führt mit Sachkundigen Personen gemäß TRGS 519 und 521 Erkundungen, Beprobung und Analysen in Bestandsgebäuden durch. Anhand unserer Beurteilung kann ein erstes Bestandskataster erstellt werden, indem Zustand und Notwendigkeit eines Rückbaus hervorgehen.
Sollte ein Rückbau oder Abriss von Gebäudeteilen erforderlich sein, unterstützen wir gerne bei der Erstellung von Ausschreibungen und Abfallkonzepten.
Übernahme der gesetzlichen Aufgaben gem. § 65 WHG in Abstimmung mit den betriebsinternen verantwortlichen Personen.
AGIMUS führt Sachverständigenprüfungen gem. AwSV an jeglichen Industrie- und Gewerbeanlagen durch.
Bei der Planung und Errichtung technischer Anlagen unterstützt AGIMUS bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen des Gewässerschutzes.
Bodenverunreinigungen und Altlasten sind für viele Unternehmen trotz aller Fortschritte und zahlreichen erfolgreichen Sanierungen immer noch eine Kostenbelastung oder gar eine existenzielle Bedrohung.
AGIMUS berät Sie vor dem Erwerb bzw. der Umwidmung eines Grundstück im Hinblick auf Altlasten.
AGIMUS kann Sie bei sämtlichen Tätigkeiten zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes nach Art. 22 IED-Richtlinie bzw. nach § 5 Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beraten.
Die umweltorientierte Produktgestaltung wird für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen immer wichtiger, da sowohl gesetzliche als auch gesellschaftliche Anforderungen hinsichtlich des produktbezogenen Umweltschutzes kontinuierlich zunehmen.
Wir unterstützern Sie bei:
Im Rahmen von Legal Compliance Audits (LC-Audits) führt AGIMUS eine Bewertung durch, inwieweit die Anforderungen der Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen eingehalten werden.
Vorteile von regelmäßig durchgeführten Legal Compliance Audits sind die Reduzierung von Arbeitsunfällen und Umweltschäden und damit auch die Reduzierung der Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und Führungskräfte, welche aufgrund des sogenannten Organisationsverschulden sehr schnell in eine Haftungssituation gelangen können.
AGIMUS unterstützt seine Kunden durch die Erstellung und Aktualisierung eines speziell auf die Erfordernisse des Unternehmens zugeschnittenen digitalen Rechtskatasters.
RechtskatasterAnsprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
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