Die betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2

Ermittlung der betriebsspezifischen Einsatzzeit

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, auf Basis der DGUV Vorschrift 2 Art und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung zu ermitteln. Hierbei sind den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes Rechnung zu tragen.

Die Grundbetreuung ist dabei um die betriebsspezifischen Leistungen des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erweitern und kann entweder dauerhaft oder temporär erforderlich sein.

Im konkreten Fall hat der Unternehmer zu ermitteln, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und welcher Personalaufwand zur Erfüllung dieser Betreuungsleistungen erforderlich ist. Auch hier haben, wie bei der Grundbetreuung, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beraten, die betriebliche Interessensvertretung hat ein Mitbestimmungsrecht.

Bei der Festlegung der jeweiligen Betreuungsleistung für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist diese getrennt für beide Beauftragten vorzunehmen und schriftlich zu vereinbaren.

Im Anhang 4 zu Anlage 2 Abschnitt 3 ist ein Verfahren enthalten, um den betriebsspezifischen Teil der Betreuung zu ermitteln. Darüber hinaus beschreibt der Anhang unverbindlich die zu berücksichtigenden Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien und Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz ergänzend zur Grundbetreuung betriebsspezifisch erforderlich sein können.

Weitere Aufgaben können sich anhand der betrieblichen Erfordernisse und der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Bereiche und Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung umfasst vier Bereiche mit insgesamt 16 Aufgabenfeldern.

Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

  • Besondere Tätigkeiten
  • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
  • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
  • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
  • Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
  • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

  • Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
  • Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
  • Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
  • Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

  • Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
  • Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

  • Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

Ständige oder temporäre Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung

Die Entscheidung, ob es sich um eine ständige oder temporäre Aufgabe handelt, hängt insbesondere von der Art und der Größe des Unternehmens ab und ist für dieses typisch und einmalig.

Bei den dauerhaften Aktivitäten sind insbesondere die ersten acht Aufgabenfelder zu nennen.

Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation können bei mittleren und großen Unternehmen ebenfalls eine dauerhafte Unterstützung erfordern. In kleinen Betrieben sind entsprechende Veränderungen in vielen Fällen ein eher seltener und dann zeitlich begrenzter Vorgang.

Gleiches gilt für betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, die in großen Betrieben regelmäßig auf der Tagesordnung stehen, in kleinen Betrieben meist einen temporären Charakter haben.

 

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe
» Management
» Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben

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