Gefährdungsbeurteilung

Das gesetzliche Regelwerk (Gesetze, Verordnungen, berufsgenossenschaftliches Regelwerk etc.) im Bereich der Arbeitssicherheit konnte bislang als eine Art Anforderungsliste verstanden werden. Erfüllt der Unternehmer die darin enthaltenen Vorgaben, konnte er für sich ein hohes Maß an Rechtssicherheit erlangen. Kam es dennoch zu einem Schadensereignis, z. B. in Form eines Unfalls, war der Unternehmer grundsätzlich auf der rechtssicheren Seite.

Durch die zunehmende Verlagerung rechtlicher Vorgaben und Anforderungen auf europäisches Niveau findet ein für die Rechtssicherheit des Unternehmers ungünstiger Vorgang statt. An die Stelle konkreter Vorgaben treten häufig wenig konkrete und sehr hohe Schutzziele.

Zentrale Bedeutung erhält dadurch die Gefährdungsbeurteilung. Mit dieser hat der Unternehmer die Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Im Schadensfall muss er dann nachweisen, dass er alle erforderlichen und auf die einzelne Situation abgestimmten Maßnahmen getroffen hat. Rechtssicherheit ist so deutlich schwieriger zu erreichen. Zielführend ist eine gute und belastbare Dokumentation. Einzuhalten ist der Stand der Technik.

Schema einer Gefährdungsbeurteilung

  1. Vorbereiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen von Risiken
  4. Setzen von Zielen
  5. Festlegen und Durchführen von Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Dokumentieren
  8. Fortschreiben

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Durchführung und Dokumentation der entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe

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