Aus gutem Grund fordern das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) und die Lastenhandhabungsverordnung (§ 2) die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten nicht sicher auszuschließen sind. Sind doch Rückenschmerzen die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit oder vermindertes Leistungsvermögen. Diese sind häufig auf die Belastung durch Heben und Tragen am Arbeitsplatz zurückzuführen.
Die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung erfolgt über folgende Teilschritte:
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Gefährdungen und Belastungen, denen Ihre Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Darüber hinaus werden bereits bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und, sofern erforderlich, angepasst.
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