Gefährdungsbeurteilung nach Lastenhandhabungsverordnung

Aus gutem Grund fordern das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) und die Lastenhandhabungsverordnung (§ 2) die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten nicht sicher auszuschließen sind. Sind doch Rückenschmerzen die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit oder vermindertes Leistungsvermögen. Diese sind häufig auf die Belastung durch Heben und Tragen am Arbeitsplatz zurückzuführen.

Die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung erfolgt über folgende Teilschritte:

  • Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für die entsprechenden Tätigkeiten und Berücksichtigung des Anhangs der Lastenhandhabungsverordnung
  • Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter
  • Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch geeignete Maßnahmen
  • regelmäßige Unterweisung über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Gefährdungen und Belastungen, denen Ihre Mitarbeiter bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Darüber hinaus werden bereits bestehende Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und, sofern erforderlich, angepasst.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


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