Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzrichtlinienverordnung

Werdende oder stillende Mütter können bei der Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt sein. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber rechtzeitig für jede entsprechende Tätigkeit Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen.

Grundlage der Beurteilung ist die "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV).

Bei den zu beurteilenden Gefahren handelt es sich um physikalische Einwirkungen, chemische oder biologische Stoffe sowie Arbeitsbedingungen und -verfahren.

Gefährdungen für werdende oder stillende Mütter

  • Physikalische Gefährdungen, z. B. Stöße und Erschütterungen, Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltungen oder Lärm
  • Chemische Stoffe, z. B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Gefahrstoffe
  • Biologische Arbeitsstoffe, z. B. Viren, Bakterien, Pilze
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren, z. B. Arbeiten mit erhöhten Unfallgefahren, Akkordarbeit oder Nachtarbeit

Schutzmaßnahmen

Werden im Rahmen der Beurteilung Gefährdungen festgestellt, sind für die entsprechende Tätigkeit Beschäftigungsverbote und Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge vorzusehen:

  1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen/ Arbeitszeiten
  2. Arbeitsplatzwechsel
  3. Freistellung

Ferner sind die schwangere Arbeitnehmerin, die übrigen betroffenen ArbeitnehmerInnen sowie der Betriebs-/ Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die veranlassten Schutzmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus ist die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde über die Beschäftigung einer werdenden Mutter zu informieren.

Unsere Dienstleistung

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durch um mögliche Risiken zu erkennen, zu bewerten und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen. Darüber hinaus erstellen wir für Sie die entsprechende Dokumentation und Bereiten die Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt vor.

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe

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