Werdende oder stillende Mütter können bei der Arbeit besonderen Gefahren ausgesetzt sein. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber rechtzeitig für jede entsprechende Tätigkeit Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen.
Grundlage der Beurteilung ist die "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV).
Bei den zu beurteilenden Gefahren handelt es sich um physikalische Einwirkungen, chemische oder biologische Stoffe sowie Arbeitsbedingungen und -verfahren.
Werden im Rahmen der Beurteilung Gefährdungen festgestellt, sind für die entsprechende Tätigkeit Beschäftigungsverbote und Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge vorzusehen:
Ferner sind die schwangere Arbeitnehmerin, die übrigen betroffenen ArbeitnehmerInnen sowie der Betriebs-/ Personalrat bzw. die Mitarbeitervertretung über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die veranlassten Schutzmaßnahmen zu informieren. Darüber hinaus ist die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde über die Beschäftigung einer werdenden Mutter zu informieren.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung durch um mögliche Risiken zu erkennen, zu bewerten und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen. Darüber hinaus erstellen wir für Sie die entsprechende Dokumentation und Bereiten die Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt vor.
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