Viele Unternehmen richten für Ihre Mitarbeiter Telearbeitsplätze bzw. ein Home Office (Heimarbeitsplatz) ein. Neben den vielen Vorteilen gibt es aber auch Nachteile. So sind die Arbeitsplätze häufig nicht optimal eingerichtet. Dies führt zu ineffizientem Arbeiten und gesundheitlichen Belastungen.
Bei einem Home Office gelten jedoch - wie beim Büro im Unternehmen - die Anforderungen der Anlage zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Aus diesem Grund ist für einen Telearbeitsplatz auch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Telearbeitsplätze überprüfen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitsplatz insbesondere auf folgende Punkte:
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
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» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe