Die europäische Maschinenrichtlinie (98/37/EG bzw. 2006/42/EG) enthält Anforderungen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile erfüllen müssen, damit sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt und betrieben werden dürfen.
Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden EU-Richtlinien genügt, die auf sein Produkt zutreffen.
Ansprechpartner
AGIMUS GmbH
E-Mail:
info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0
Seminare
» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe