Maschinensicherheit

Die europäische Maschinenrichtlinie (98/37/EG bzw. 2006/42/EG) enthält Anforderungen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile erfüllen müssen, damit sie im Europäischen Wirtschaftsraum frei gehandelt und betrieben werden dürfen.

Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und dem Anbringen des CE-Zeichens erklärt der Hersteller, dass sein Produkt allen geltenden EU-Richtlinien genügt, die auf sein Produkt zutreffen.

Unsere Dienstleistung

  • Bewertung vorhandener Maschinen einschließlich deren Veränderung oder Verkettung
  • Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahren bestehender (Alt-)Anlagen

Vorgehensweise

In enger Abstimmung mit Ihnen bearbeiten wir beide Bereiche nach folgender Systematik:

  • Detaillierte Bestandsaufnahme der Maschinen/Anlagen auf Grundlage der BetrSichV bzw. der EU-Maschinenrichtlinie
  • Begehung der entsprechenden Maschinen/Anlagen
  • Recherche und Anwendung der zutreffenden Richtlinien und Normen
  • Unterstützung bei der Durchführung der Risikobeurteilung
  • Definieren von Schutzmaßnahmen und Erstellung eines Arbeitsplans für ggf. notwendige Maßnahmen
  • Erstellen der Betriebsanleitung und Betriebsanweisung sowie der EG-Konformitäts- bzw. Einbauerklärung

Weiterführende Informationen:

Ansprechpartner

AGIMUS GmbH
E-Mail: info@agimus.de
Telefon: 0531 25676-0


» Arbeitssicherheit, Chemikalien und Gefahrstoffe

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