Mit dem § 56 definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine wichtige Qualifikation in der Entsorgungsbranche. Hier und in der zugehörigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung werden Anforderungen formuliert, bei deren Erfüllung ein Betrieb als sogenannter zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG bestimmte Privilegien genießt.
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb der
Abfälle einsammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet oder beseitigt und bestimmte Anforderungen gemäß der eigens zu diesem Zweck formulierten Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) erfüllt.
Die Zertifizierung kann auf
beschränkt sein. Die Zertifizierung zum Efb ist für Entsorgungsunternehmen oftmals die notwendige Eintrittskarte, um bei Industrieunternehmen überhaupt als Entsorger tätig sein zu können.
An den Entsorgungsfachbetrieb werden Anforderungen gestellt, die sowohl die Organisation als auch das Personal betreffen. Ähnlich wie bei Qualitätsmangementsystemen nach ISO 9000ff oder Umweltmangementsystemen nach EG-Öko-Audit-Verordnung bedeutet dies die Dokumentation von Verfahren und Abläufen, die Einführung schriftlicher Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und die Festlegung der Befugnisse einzelner Mitarbeiter.
Eine besondere Bedeutung kommt nach EfbV dem Betriebstagebuch zu, welches als zentrales Dokumentationsinstrument eingeführt werden soll. Zu jedem einzelnen Entsorgungsvorgang innerhalb der zertifizierten Tätigkeiten werden die wesentlichen Daten in diesem Betriebstagebuch dokumentiert.
AGIMUS zertifiziert als Technische Überwachungsorganisation (TÜO) Entsorgungsfachbetriebe.